Teileinkünfteverfahren: Wie werden Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft tatsächlich behandelt?
Für die Behandlung von Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften gibt es zwei Möglichkeiten - die Abgeltungsteuer oder das Teileinkünfteverfahren. Letzteres hat einige grundsätzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, über die du in diesem Artikel bestens informiert wirst!
Was genau ist das Teileinkünfteverfahren?
Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist eine mögliche Anrechnungsmethode für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die zweite Besteuerungsmöglichkeit ist die Abgeltungsteuer.
Das Teileinkünfteverfahren ist grundsätzlich ein Verfahren zur Besteuerung von Gewinnausschüttungen oder Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Teilersparnis: Nur ein Teil deiner festgesetzten und steuerpflichtigen Kapitalerträge muss mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz als Anteilseigner versteuert werden. Genauer gesagt sind es 60 %. Die restlichen 40 % sowie Veräußerungsgewinne bleiben einkommensteuerfrei.
Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer
Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer eingeführt. Seitdem müssen inländische Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da sie bereits durch den Steuerabzug abgegolten sind. Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer bezeichnen grundsätzlich dasselbe, da die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Abzug der Kapitalertragsteuer an der Quelle als abgegolten gilt. Der Begriff Abgeltungsteuer ist der neuere.
Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft
Werden Gewinne ausgeschüttet, spricht man von einer Gewinnausschüttung. Diese muss vom Gesellschafter versteuert werden. Im Gegensatz zu Privatpersonen muss eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH, ihren Gewinn selbst versteuern. Dazu berechnet das Finanzamt prozentuale Anteile an Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag und zahlt diese entsprechend aus. Der Nettogewinn kann dann an andere Unternehmen, z.B. Tochtergesellschaften, ausgeschüttet werden. Ob und wann eine Ausschüttung erfolgt, entscheidet die Gesellschafterversammlung.
Die GmbH behält die Abgeltungsteuer ein und bescheinigt dies dem Gesellschafter. Der Gesellschafter kann dann im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung durchführen. Damit kann er feststellen, ob der Abgeltungsteuersatz von 25 % günstiger ist oder ob der persönliche Steuersatz in Betracht kommt.
Ist der Gesellschafter nun mit mindestens 1 % bis 25 % an der GmbH beteiligt und aktiv tätig, kann er entscheiden, ob er das Teileinkünfteverfahren in Anspruch nehmen möchte. Dadurch werden die Ausschüttungen zu 60 % als Einkünfte erfasst und er kann Vorteile wie den Betriebsausgabenabzug (Ersparnis bei den Werbungskosten) nutzen.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung: Beispiel für Teileinkünfteverfahren
Theoretisch hast du jetzt ein gutes Verständnis für die Steuerersparnis durch das Teileinkünfteverfahren. Aber mit einem praktischen Beispiel geht es noch besser.
Die Grundfrage für Unternehmer lautet: Wie viel Steuern muss ich eigentlich zahlen und wie hoch sind meine Nettoeinnahmen? Denn letztlich wird der Gewinn deines Unternehmens an festen Kennzahlen gemessen, die sich vor allem im Jahresabschluss, deiner Bilanz, widerspiegeln.
In den folgenden drei Schritten erfährst du, wie du mit dem Teileinkünfteverfahren Steuern sparen kannst.
Stell dir vor, du bist Unternehmer und dein Betrieb hat einen Gewinn von 100 Euro erwirtschaftet. Mit welchen Steuern musst du rechnen?
Schritt 1: Berechnung des tatsächlichen Gewinns
Für jedes Unternehmen fallen folgende Steuerarten an:
- Körperschaftsteuer (KSt) mit 15 %
- Solidaritätszuschlag (Soli)
- Gewerbesteuer (GewSt)
Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde mit unterschiedlichen Hebesätzen (von 200 % bis 900 %).
Nach Abzug der Gewerbesteuer zahlst du 30 Euro Steuern - dein tatsächlicher Gewinn beträgt also 70 Euro.
Schritt 2: Das sind deine Möglichkeiten
Jetzt siehst du die Summe deines tatsächlichen Gewinns und hast zwei Möglichkeiten: Entweder du lässt den Gewinn in deiner GmbH und zahlst ihn dir als Darlehen aus. Oder du entscheidest dich für die zweite Möglichkeit, die Ausschüttung.
Schritt 3: Die Ausschüttung
Um den Gewinn ausschütten zu können, brauchst du zunächst einen Gewinnausschüttungsbeschluss.
Nun hast du wiederum zwei Möglichkeiten, den Gewinn auszuschütten:
- Variante 1: Ausschüttung über die Abgeltungsteuer: In diesem Fall zahlst du grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf den Gewinn von 70 Euro. Übrig bleiben 51,50 Euro. Das bedeutet, dass du bis hierhin eine Belastung von knapp 50% (genau 48,5%) trägst.
- Variante 2: Ausschüttung über das Teileinkünfteverfahren: Der Vorteil des Teileinkünfteverfahrens ist, dass 40% deines tatsächlichen Gewinns steuerfrei sind. Wenn wir dieses Verfahren berechnen, ziehen wir von dem Gewinn von 70 Euro 40% Steuern ab. Das bedeutet, dass 28 Euro von deinem Gewinn abgezogen werden können und nur 42 Euro versteuert werden müssen (also nur 60% deines Gewinns). Hinzu kommt dein individueller Steuersatz, der zwischen 0% und 45% liegen kann.
Generell gilt: Je niedriger dein Steuersatz ist, desto eher lohnt sich das Teileinkünfteverfahren.
Wann kommt das Teileinkünfteverfahren und wann die Abgeltungssteuer zum Einsatz?
Ob die Abgeltungsteuer oder das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kommt, hängt vom Ausschüttungsbeschluss ab. So wird die Abgeltungsteuer auf 100 % des Veräußerungsgewinns erhoben. Beim Teileinkünfteverfahren werden nur 60 % der Kapitalerträge besteuert.
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Kann man durch das Teileinkünfteverfahren Steuern sparen?
Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Alternativ zur Besteuerung durch die Abgeltungsteuer wird in der Regel das Teileinkünfteverfahren angewendet. Eine Ausnahme besteht jedoch bei der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Nach § 17 EStG werden die Kapitalerträge nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren besteuert.
Zusammengefasst ist das Teileinkünfteverfahren eine Art Alternativverfahren zur regulären Besteuerung mit der Abgeltungsteuer.
Es werden drei Fälle unterschieden:
- Das Teileinkünfteverfahren darf wegen fehlender Voraussetzungen nicht angewendet werden.
- Wahlrecht: Man kann das Teileinkünfteverfahren beantragen, wenn man es möchte.
- Das Teileinkünfteverfahren muss angewendet werden.
Grenzsteuersatz, Nullzone und Freibetrag auf Kapitalerträge
Der deutsche Staat geht davon aus, dass eine Einzelperson 10.000 Euro im Jahr benötigt, um das Existenzminimum zu sichern, also zu überleben. Folgerichtig steht Ehepaaren der doppelte Betrag zu, also 20.000 Euro.
Damit jeder Deutsche das Existenzminimum erreichen kann, wurde der Grundfreibetrag (auch Nullzone genannt) eingeführt, der einen steuerfreien Erwerb bis zum Höchstbetrag ermöglicht.
Nach Erreichen des Freibetrags steigt die Steuerpflicht an und erreicht bei 60.000 Euro den Grenzsteuersatz.
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Was sind die Vorteile des Teileinkünfteverfahrens?
Mit dem Teileinkünfteverfahren kannst du im Idealfall eine Menge Steuern sparen, das sollte jetzt klar sein.
Hier die drei wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Sparen bei Werbekosten: Werbekosten kannst du anteilig geltend machen. Ganze 60 Prozent deiner angefallenen Betriebsausgaben kannst du durch das Teileinkünfteverfahren als Werbekosten von der Steuer absetzen. Beachte aber, dass dies nicht möglich ist, wenn stattdessen Einkünfte aus Kapitalvermögen der Kapitalertragsteuer unterliegen.
- Steuerersparnis im Verhältnis: Nur 60% der Einnahmen müssen versteuert werden. Daher ist die Steuerersparnis vor allem bei einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz günstiger. Bei einem niedrigen persönlichen Einkommensteuersatz lohnt es sich eher, die Abgeltungsteuer zu nutzen.
- Ersparnis bei anderen Ausgaben: Außerdem versteuerst du beim Teileinkünfteverfahren die betrieblichen Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz - bei der Abgeltungsteuer sind es immer 25 Prozent.
Grundsätzlich kannst du mit dem Teileinkünfteverfahren Steuersparstrukturen aufbauen.
Allerdings gibt es auch einen entscheidenden Nachteil: Wenn du das Teileinkünfteverfahren wählst, kannst du den Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr nutzen.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit Steuerersparnissen lautet: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Teileinkünfteverfahren in Anspruch nehmen zu können?
Es gibt eine Grundregel, die über die Anwendung des Verfahrens entscheidet: Das Verfahren greift, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten werden. Das gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für Veräußerungen.
Um das Teileinkünfteverfahren in Anspruch nehmen zu können, musst du zunächst einen Antrag zusammen mit deiner Steuererklärung stellen.
Diesen Antrag kannst du nur stellen, wenn...
- Deine Beteiligungsquote 25 % beträgt (hier besteht ein Wahlrecht).
- Du für die Gesellschaft als Gesellschafter tätig bist und deine Beteiligungsquote mindestens 1 % beträgt.
- Deine Beteiligungsquote bei mindestens 1 % liegt und die Beteiligung veräußert wird. In diesem Fall ist das Teileinkünfteverfahren zwingend anzuwenden.
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Fazit: Noch mehr zum Thema Teileinkünfteverfahren?
Das Teileinkünfteverfahren ist grundsätzlich eine hervorragende Möglichkeit, Steuersparstrukturen zu schaffen.
Insbesondere für diejenigen, die Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften erhalten und keine hohen Einkünfte haben, lohnt sich die Beantragung des Verfahrens sehr.
Wenn du Fragen zu diesem komplexen Thema hast, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir beantworten gerne alle deine Fragen und beraten dich ausführlich und gerne. Wir freuen uns auf dich.