Steuerlexikon

Anlagevermögen

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Was ist das Anlagevermögen?

Das Anlagevermögen umfasst gemäß § 247 Abs. 2 HGB alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Eine Nutzung von mehr als einem Jahr ist hierbei maßgeblich. Die dauerhafte Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts ist entscheidend – nicht nur dessen bilanzielle Darstellung.

Beispiel:

  • Eine Maschine zur Produktion dient langfristig dem Betrieb → Anlagevermögen.
  • Ein Vorrat an Rohstoffen hingegen wird kurzfristig verarbeitet oder verkauft → Umlaufvermögen.

Anlagevermögen vs. Umlaufvermögen

Während das Anlagevermögen gesetzlich definiert ist, fehlt eine klare Definition für das Umlaufvermögen. Im Umkehrschluss gehören alle Vermögensgegenstände, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch bestimmt sind, zum Umlaufvermögen.

Wichtige Unterschiede:

Kriterium Anlagevermögen Umlaufvermögen
Zweck Dauerhafte Nutzung Kurzfristige Nutzung (Verbrauch/Verkauf)
Beispiel Maschinen, Immobilien, Patente Vorräte, Forderungen, Kassenbestand
Abschreibung Planmäßig und ggf. außerplanmäßig Bei Wertverlust am Stichtag

Die Unterscheidung ist wichtig für den Bilanzausweis und die Bewertung:

  • Anlagevermögen: Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden planmäßig abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB). Bei dauerhafter Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung notwendig.
  • Umlaufvermögen: Abschreibungen erfolgen bei einem niedrigeren Wert zum Abschlussstichtag (z. B. Börsen- oder Marktpreis).

Gliederung des Anlagevermögens in der Bilanz

Das Anlagevermögen wird gemäß § 266 HGB in drei Kategorien unterteilt:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
    • Gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente, Lizenzen)
    • Konzessionen
    • Geschäfts- oder Firmenwert
  2. Sachanlagen
    • Grundstücke und Gebäude
    • Technische Anlagen und Maschinen
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung (z. B. Büromöbel, Computer)
  3. Finanzanlagen
    • Beteiligungen an anderen Unternehmen
    • Wertpapiere (z. B. Aktien)
    • Anteile an verbundenen Unternehmen

Bewertung des Anlagevermögens

Je nach Art des Anlagevermögens gelten unterschiedliche Bewertungsregeln:

  • Nicht abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Grundstücke) wird zu den Anschaffungskosten bewertet.
  • Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Maschinen) wird planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemäß § 253 Abs. 3 HGB die Nutzungsdauer auf zehn Jahre anzusetzen, wenn sie nicht zuverlässig schätzbar ist.

Anlagevermögen im Steuerrecht

Im Steuerrecht kann ein Wirtschaftsgut nur dann dem Anlagevermögen zugeordnet werden, wenn es zum Betriebsvermögen gehört. Privatvermögen und Vermögenswerte, die nur zur privaten Verwaltung dienen, werden hier ausgeschlossen.

  • Immaterielle Vermögensgegenstände dürfen steuerlich nur dann aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden.
  • Sachanlagen bieten steuerliche Vorteile wie:
    • Rücklage für Ersatzbeschaffung
    • Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung
    • Steuererleichterungen durch Investitionszulagen
    • Sonderabschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge

Wahlrechte im Steuerrecht:
Wahlrechte, die steuerlich zugelassen sind, können unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden. Laut § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Abweichungen jedoch in einem Verzeichnis festzuhalten.

Beispiel für Anlagevermögen

Ein Unternehmen erwirbt:

  • Maschinen für die Produktion: → Abnutzbares Anlagevermögen, das über z. B. 10 Jahre abgeschrieben wird.
  • Grundstücke: → Nicht abnutzbares Anlagevermögen, das dauerhaft seinen Wert behält.
  • Patente für die Herstellung neuer Produkte: → Immaterielles Anlagevermögen.

Fazit: Was ist das Anlagevermögen?

Das Anlagevermögen besteht aus langfristig genutzten Vermögensgegenständen eines Unternehmens. Es unterteilt sich in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Im Gegensatz zum Umlaufvermögen dient das Anlagevermögen der dauerhaften Nutzung. Für die Bewertung sind planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen nach HGB und Steuerrecht entscheidend.

Durch die richtige Zuordnung und Bewertung des Anlagevermögens stellt die Bilanz die finanzielle Lage eines Unternehmens transparent und gesetzeskonform dar.

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Kar Heinz

 Karl Heinz Jörge sinature