Die Abgeltungsteuer wurde eingeführt, um das Steuersystem für Kapitalerträge zu vereinfachen und mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen. Durch den einheitlichen Steuersatz von 25 %, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wird die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen vereinheitlicht und vereinfacht.
Weitere wichtige Punkte zur Abgeltungsteuer:
- Steuerabzug durch Schuldner oder Zahlstellen: Inländische Schuldner, wie Aktiengesellschaften, oder Zahlstellen, wie Banken, sind verpflichtet, die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dieser Steuerabzug gilt als abgeltende Steuer, das heißt, mit ihm ist die Einkommensteuerpflicht auf diese Kapitaleinkünfte grundsätzlich erfüllt. Der Steuerpflichtige muss die Kapitaleinkünfte dann normalerweise nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben, es sei denn, er möchte zu viel gezahlte Steuern zurückfordern.
- Möglichkeit der Günstigerprüfung: Wenn der persönliche Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen unter 25 % liegt, kann es für ihn günstiger sein, die Kapitalerträge in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Dies wird als Günstigerprüfung bezeichnet. Durch die Abgabe der Anlage KAP kann er eine teilweise Erstattung der abgeführten Abgeltungsteuer erhalten, falls diese höher ist als die Steuer, die sich aus seinem persönlichen Steuersatz ergeben würde.
- Kein Werbungskostenabzug möglich: Ein weiteres Charakteristikum der Abgeltungsteuer ist, dass Werbungskosten nicht abgezogen werden können, mit Ausnahme des Sparer-Pauschbetrags. Dieser beträgt 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete.
- Umfang der Abgeltungsteuer: Die Abgeltungsteuer erfasst eine breite Palette von Kapitalerträgen, einschließlich Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Interessanterweise fallen jedoch Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien nicht unter die Abgeltungsteuer.
- BMF-Schreiben: Zu spezifischen Anwendungs- und Auslegungsfragen der Abgeltungsteuer veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) regelmäßig Schreiben, die weitere Klarheit schaffen. Ein wichtiges Beispiel ist das BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2012, welches detaillierte Ausführungen zur Anwendung der Abgeltungsteuer bietet.
Die Einführung der Abgeltungsteuer hat für eine weitreichende Änderung in der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland gesorgt, indem sie die Steuererklärung für viele Anleger vereinfacht und die Steuerlast für Kapitaleinkünfte standardisiert hat. Allerdings ist es für Anleger wichtig, die Regelungen genau zu verstehen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen optimal zu gestalten.